Erinnerungsorte
Das Hessische Denkmalschutzgesetz kennt als einen Grund, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, dessen geschichtliche Bedeutung.
Das Hessische Denkmalschutzgesetz kennt als einen Grund, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, dessen geschichtliche Bedeutung.